„Nachdem Landrat Schmidt in der Kreistagssitzung vom 24.06. d. J. erklärt hat, dass mit dem Bau einer neuen Sporthalle in Wolfhagen in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist, kann es nur noch im höchsten Grad empören, dass die SPD Kreistagsfraktion – im Schulterschluss mit der AfD - in obiger Sitzung den Bau einer Kalthalle in Wolfhagen verhindert hat“, so die Wolfhager CDU Kreistagsabgeordneten Anna-Lena Habel und Hans-Hilmar von der Malsburg.

Habel und v. d. Malsburg weiter:
„Bei 88 Stunden Ausfall von Sportunterricht, der wöchentlich nach der Stundentafel in den Wolfhager Schulen zu halten wäre, ist es unverantwortlich, auf eine Zwischenlösung wie den Bau einer Kalthalle zu verzichten.

Mit dem Bau einer Kalthalle auf dem Ascheplatz zwischen der Kulturhalle und den Grundschulgebäuden ist für überschaubare Kosten eine weitgehend wetterunabhängige Nutzung für den Schulsport möglich. Eine solche Halle könnte kurzfristig errichtet werden, und würde zeitnah zur Entspannung der prekären Lage des Schulsports beitragen.

Verschärft wird das Problem durch die Tatsache, dass es in den nächsten drei Jahren durch unaufschiebbare Renovierungsarbeiten an den Wolfhager Sporthallen zu erheblichen weiteren Ausfällen des regulären Sportunterrichts kommen wird.

Die Haltung von Landrat Schmidt, der SPD und der AfD, für zumindest die nächsten drei Jahre nichts dafür zu tun, dass vorgeschriebener Unterricht in Wolfhagen auch stattfinden kann, ist verantwortungslos gegenüber den Schülerinnen und Schülern und hat mit einer Schulpolitik, die den Bildungs- und Erziehungsauftrag ernst nimmt, nichts zu tun.

So wie wir die engagierten Eltern der Grundschule Ippinghausen bei ihrem letztendlich erfolgreichen Kampf um die Erhaltung der Grundschule im Ort unterstützt haben, so werden wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, die berechtigten Forderungen der Wolfhager Eltern nach ausreichenden Sporthallenkapazitäten zeitnah umzusetzen.“

„Auch zukünftig werden wir den massenhaften Ausfall von vorgeschriebenen Sportstunden nicht hinnehmen. Es darf nicht sein, dass Schülerinnen und Schülern der ihnen zustehende Unterricht aus Gründen, die der Landkreis zu vertreten hat, vorenthalten wird“, so Habel und von der Malsburg abschließend.

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